Sobald Hybrid- oder Elektrofahrzeuge auf dem Hof bewegt oder in der Werkstatt gewartet werden, ist elektrische Spannung im Spiel, und damit die Frage nach der passenden Qualifikation. Die DGUV Information 209-093 („Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen“, Ausgabe August 2021) zeigt, wie Autohäuser und Werkstätten auf Basis der Gefährdungsbeurteilung sicheres Arbeiten organisieren und den Schulungsbedarf bestimmen.
Wichtig für die Praxis: Eine DGUV-Information ist keine eigenständige Unfallverhütungsvorschrift, sondern der offizielle Leitfaden der Berufsgenossenschaften. Verbindliche Rechtspflichten kommen vor allem aus ArbSchG, BetrSichV sowie DGUV Vorschrift 1 und 3/4. Die 209-093 ist der zentrale Maßstab für Service und Werkstatt. Bei Unfällen zählt, ob sie eingehalten wurde.
Das Wichtigste in Kürze
- Die DGUV Information 209-093 ist Orientierung und Branchenstandard. Gesetzliche Pflichten kommen aus ArbSchG, BetrSichV und den DGUV Vorschriften 1 und 3/4.
- Rangieren und Bedienen: oft Stufe S; allgemeine Servicearbeiten ohne Eingriff ins HV-System: Stufe 1S (FuP).
- Freischalten und Arbeiten am spannungsfreien HV-System: Stufe 2S bzw. FHV (nicht mit einfachem Rangieren verwechseln).
- Unterweisungen und Schulungsnachweise müssen schriftlich dokumentiert und regelmäßig wiederholt werden; im Schadensfall zählt der Nachweis.
- Ohne Gefährdungsbeurteilung und klare Stufenzuordnung haftet im Ernstfall die Betriebsleitung.
Greift die 209-093 schon beim Rangieren oder erst bei HV-Reparatur?
Kurz: Beides. Die DGUV-Information betrifft jeden, der mit E- oder Hybridfahrzeugen in der Werkstatt oder auf dem Hof zu tun hat. Unter „Arbeiten“ fällt jede Tätigkeit, bei der eine elektrische Gefährdung entstehen kann. Das reine Bedienen (Fahren, an die Ladesäule stecken, Waschen oder Flüssigkeiten nachfüllen) ist davon abgegrenzt und separat geregelt.
Für reines Bedienen reicht Stufe S (Sensibilisierte Person): Eine kurze Einweisung zur sicheren Nutzung und zu den Besonderheiten (z. B. Ladeanschluss). Diese Unterweisung kann durch die Betriebsleitung oder eine unterwiesene Person (z. B. FuP) erfolgen.
Rangieren und Umparken gehört grundsätzlich zum Bedienen (Stufe S). Kommen Werkstattabläufe hinzu (Abstellen in der Halle, Reifenwechsel, Arbeiten nahe oranger Kabel), ist Stufe 1S der sichere Rahmen: allgemeine Arbeiten ohne direkten Eingriff ins HV-System, nach Schulung durch eine FHV.
Wer darf allgemeine Arbeiten ohne HV-Spezialausbildung machen, und wo endet das?
Stufe 1S: Fachkundig unterwiesene Person (FuP). Erlaubt sind allgemeine Arbeiten, die nicht direkt das HV-System betreffen, etwa Karosserie, Öl- und Radwechsel, Service an konventionellen Bremsen nahe Radnabenmotoren, Arbeiten neben orangerot isolierten HV-Leitungen sowie am normalen Bordnetz (bis 30 V AC / 60 V DC).
Voraussetzung: Unterweisung durch eine Hochvolt-Fachkraft (FHV) zu Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln. Goldene Regel für den Alltag: „Hände weg von orange!“ Arbeiten an HV-Bauteilen sind für FuP tabu; Beschädigungen oranger Leitungen sind sofort der FHV zu melden. Der Zeitaufwand liegt bei mindestens 2 Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten).
Klar abgegrenzt: Eine FuP darf niemals eigenverantwortlich am Hochvoltsystem arbeiten. Am spannungsfrei geschalteten HV-System nur unter direkter Anleitung und Aufsicht einer FHV.
Wann ist Stufe 2S (FHV) rechtlich und fachlich zwingend?
Sobald direkt am spannungsfreien HV-System gearbeitet wird (Isolationswiderstand messen, Bauteile tauschen, Reparieren, Prüfen), braucht der Mitarbeiter die Fachkundige Person Hochvolt (FHV), Stufe 2S. Sie muss das Fahrzeug nach Herstellervorgaben und den Sicherheitsregeln spannungsfrei schalten können. Solche Arbeiten dürfen nur von einer FHV oder unter deren direkter Aufsicht erfolgen.
Die FHV gilt im Sinne der DGUV Vorschrift 3/4 als Elektrofachkraft für das Teilgebiet Hochvoltsysteme.
Zur Ausbildung: Kfz-Mechatronikerinnen und -Mechatroniker nach der Verordnung vom 14. Juni 2013 (PKW-, Nutzfahrzeug-, Motorrad- oder Karosserietechnik) bringen die Fachkunde für Stufe 2S durch ihre Ausbildung bereits mit. Für ältere Abschlüsse oder Quereinsteiger gelten Schulungswege ab ca. 16 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) inkl. Praxisteil. Das Wissen muss durch regelmäßige Schulungen aktuell gehalten werden.
Stufe 3S (Arbeiten unter Spannung) ist der Sonderfall, wenn der spannungsfreie Zustand nicht hergestellt werden kann (z. B. Fehlersuche am geöffneten Akku oder Hochspannungsprüfung nach Unfall). Voraussetzungen u. a.: mindestens Stufe 2S, Volljährigkeit, Erste Hilfe inkl. Herz-Lungen-Wiederbelebung und gesundheitliche Eignung.
Was muss die Betriebsleitung organisatorisch sicherstellen?
Die DGUV-Information stellt die Verantwortung von Chefetage und Serviceleitung klar heraus (ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1):
- Gefährdungsbeurteilung für E-Fahrzeuge erstellen, Schutzmaßnahmen festlegen und prüfen (Muster: Anhang 1 der 209-093).
- Nur passend qualifiziertes Team an E-Fahrzeugen einsetzen.
- Arbeitsanweisungen erstellen und regelmäßige Unterweisungen durchführen (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1).
- Aufgaben und Kompetenzen im Betrieb klar und am besten schriftlich regeln.
Ohne saubere Gefährdungsbeurteilung und Stufenzuordnung nützt auch die beste Schulungsmappe im Schadensfall nichts.
Sind Unterweisungen und Qualifikationsnachweise im Schadensfall lückenlos?
Im Ernstfall zählen harte Fakten: Wer war wann wofür geschult, und was durfte der Mitarbeiter konkret tun?
Die 209-093 fordert ausdrücklich:
- Qualifizierungen nachvollziehbar dokumentieren (Inhalte, Dauer),
- FuP-Unterweisungen schriftlich festhalten (Musterbescheinigung Anhang 7),
- Fachkunde der FHV mit Prüfung nachweisen und ablegen (Musterzertifikat Anhang 8).
Eine einmalige Schulung reicht nicht aus. Es braucht die wiederkehrende Unterweisung nach § 4 DGUV Vorschrift 1, insbesondere bei neuen E-Modellen oder geänderten HV-Systemen. Wichtig: Diese Nachschulungen müssen immer von einer FHV durchgeführt und dokumentiert werden.
Check für Inhaber, Meister und Serviceleiter:
- Aktuelle Gefährdungsbeurteilung für HV-Fahrzeuge vorhanden und dem Team bekannt?
- Klar geregelt, wer Stufe S / 1S / 2S hat und wer was nicht darf?
- FuP-Papiere und FHV-Zertifikate auffindbar, datiert und vollzählig?
- Unterweisungen regelmäßig und bei neuen Fahrzeugmodellen aufgefrischt?
- Freischalten und spannungsfreie HV-Arbeiten nur durch bzw. unter Aufsicht einer FHV?
- Kennzeichnung am Fahrzeug geregelt (z. B. Schild: „HV-System freigeschaltet / Verantwortliche FHV“)?
Fehlt einer dieser Punkte, entsteht schnell die Erzählung von „irgendwie unterwiesen“, und das hält vor Aufsicht oder Versicherung im Ernstfall selten stand.
Was bedeutet das für die typische Autohaus- oder KFZ-Werkstatt?
Nicht jeder, der ein E-Auto auf dem Hof bewegt, braucht einen Schein als FHV. Ohne klare Zuordnung und Dokumentation gerät der Betrieb aber schnell in eine Grauzone. Der Praxis-Standard: Stufe S/1S für Aufbereitung, Serviceannahme und allgemeine Mechanik; ausreichend FHV (2S) für Freischaltung und Arbeiten am Hochvoltsystem; Stufe 3S nur bei Spezialfällen. Die Anhänge der DGUV-Information helfen bei der Zuordnung über Tätigkeiten, ganz ohne Bauchgefühl.
Fazit
Rechtssichere HV-Organisation in der Werkstatt heißt: Gefährdungen beurteilen, Aufgaben im Team den Stufen der DGUV Information 209-093 zuordnen, Freischaltungen der FHV vorbehalten und Nachweise lückenlos führen. Die Information ist der Branchenstandard; die Verantwortung bleibt beim Betrieb.
Wer Schulungen und Nachweise regelmäßig gegen die echten Werkstattabläufe prüft, sieht schnell, wo nachgeschult werden muss. Schulungen nach dem Stufenmodell helfen, Lücken zu schließen, bevor ein Zwischenfall die Unterlagen einfordert.
Quellen
-
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Information 209-093 – Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen, Ausgabe August 2021.
publikationen.dguv.de · PDF: Artikel 3982 -
Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM): PDF der DGUV Information 209-093.
bghm.de (209-093.pdf) -
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), insbesondere §§ 5, 6, 12, 13.
gesetze-im-internet.de/arbschg -
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (u. a. §§ 4, 7 zur Unterweisung und Befähigung).
publikationen.dguv.de (DGUV-Vorschriften) - DGUV Vorschrift 3 und 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (Bezug Elektrofachkraft / elektrotechnische Arbeiten; in der 209-093 ausdrücklich referenziert).
- Verband der Automobilindustrie (VDA): Unfallhilfe und Bergen bei Fahrzeugen mit Hochvolt- und 48-Volt-Systemen (in der 209-093 referenziert, Abschnitte Pannen-/Unfallhilfe).